Gemäss Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV) müssen Elektroinstallationen nach deren Neuerstellung und anschliessend in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Die Verantwortung zur Durchführung dieser Kontrollen obliegt dem Eigentümer der Liegenschaft. Die zuständige Netzbetreiberin (EW) überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise (Sina) und erinnert die Eigentümer daran, diese einzureichen.
Bei einem Aufgebot der Netzbetreiberin (EW) zum Einreichen eines Sicherheitsnachweises ist der Eigentümer verpflichtet, eine Elektrokontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchführen zu lassen. Das unabhängige Kontrollorgan darf weder an der Erstellung, der Planung oder dem Unterhalt dieser Elektroinstallationen beteiligt sein.
Das unabhängige Kontrollorgan überprüft die Elektroinstallationen auf deren Sicherheit anhand der Regeln der Technik. Sollten Mängel festgestellt werden, werden diese im Kontrollbericht aufgelistet und müssen durch den Elektroinstallateur behoben werden. Ist dies geschehen und bestätigt oder wenn keine Mängel festgestellt wurden, erstellt das unabhängige Kontrollorgan den Sicherheitsnachweis (Sina) und übergibt ihn dem Eigentümer.
Auszug über die Kontrollperioden (nicht abschliessend):